IHRE PRAXISKLINIK FÜR IMPLANTOLOGIE & KIEFERCHIRURGIE

Mitten im Herzen Pfullingens befindet sich unsere zahnärztliche Praxisklinik. Sämtliche kieferchirurgische Eingriffe sowie alle Behandlungen rund um Implantate und Knochenaufbauten werden routiniert und in professioneller Umgebung durchgeführt.
Wir erfüllen sämtliche apparativen, personellen und organisatorischen Anforderungen an den klinischen Betrieb einer Praxis - die besondere Versorgungsweise sowie die besondere Praxisaustattung.

 

// Professionell und sicher in persönlicher, familiärer Umgebung


BEHANDLUNG DURCH DEN FACHZAHNARZT FÜR ORALCHIRURGIE

Wir sind Experten für zahnärztliche Chirurgie. Fachzahnärzte haben nach dem Studium eine mindestens vierjährige, ganztägige Zusatzausbildung erfolgreich abgeschlossen. Die Weiterbildung kann dabei nur in Vollzeit und hauptberuflich an zugelassenen Ausbildungsstätten absolviert werden und endet mit einer Prüfung vor einem Fachgremium.

Chirurgische Eingriffe können und dürfen auch Zahnärzte durchführen. Die Oralchirurgie ist ja auch Teil des Zahnmedizin-Studiums. Bei komplexen Eingriffen, wie verborgene Weisheitszähne oder Implantationen mit Knochenaufbau, ist eine Behandlung in einer oralchirurgischen Praxis beim Spezialisten sinnvoll.

Die anspruchsvolle Ausbildung zum Fachzahnarzt, berufliche Erfahrung und das technische Know-How dienen dabei Ihrer optimalen und schonenden Behandlung.


WEITERBILDUNGSSTÄTTE ORALCHIRURGIE

Durch unsere räumliche, technische und personelle Ausstattung sind wir eine von der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg zertifizierte Weiterbildungsstätte für das Fachgebiet der oralen Chirurgie.


SPEZIALISIERUNG IMPLANTOLOGIE

Dr. Phillip Wallowy hat sich sowohl durch die mehrjährige Ausbildung zum Oralchirurgen, als auch durch die zusätzliche mehrjährige Spezialisierung im Bereich der Implantologie bestmögliche Kenntnisse und Erfahrung angeeignet, auf die Sie sich verlassen können.

Die Verleihung des Tätigkeitschwerpunktes Implantologie erfolgte nach den strengen Richtlinien der Konsensuskonferenz Implantologie.

Mitglieder der Konsensuskonferenz sind:

  • Berufsverband der Oralchirurgen e.V. (BDO)
  • Bundesverband der implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa e.V. (BDIZ EDI)
  • Deutsche Gesellschaft für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie e.V. (DGMKG)
  • Deutsche Gesellschaft für Implantologie im Zahn-, Mund- und Kieferbereich e.V. (DGI)
  • Deutsche Gesellschaft für zahnärztliche Implantologie e.V. (DGZI)

Die Konsensuskonferenz ist der Auffassung, dass man bei Erfüllung dieser Bedingungen davon ausgehen kann, dass ein Zahnarzt nachhaltig auf dem Gebiet der Implantologie tätig und entsprechend fortgebildet und qualifiziert ist, die entsprechende Angabe also „wahr und nicht irreführend ist“ und damit die Kriterien des Bundesverfassungsgerichts erfüllt sind.

Viele Zahnärztekammern verlangen laut Konsensuskonferenz keinerlei Nachweise und überlassen es dem jeweiligen Zahnarzt, seine Kenntnisse und Fähigkeiten insoweit selbst einzuschätzen und den Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie auf das Praxisschild zu schreiben, sofern er das für richtig hält.

Die Ausweisung des Tätigkeitsschwerpunktes Implantologie durch die Zahnärztekammern erfolgt also nicht immer nach bundeseinheitlichen Kriterien, so dass die Gefahr der Irreführung von Patienten besteht.

 

Weitere Informationen und Bildquelle: www.konsensuskonferenz-implantologie.eu

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