KOSTENSICHERHEIT & FINANZIERUNGS- MÖGLICHKEITEN

// Bezahlbare Qualität

An der Gesundheit sollte man nicht sparen. Gerade in diesen Zeiten der ständig steigenden Eigenbeteiligungen ist es unverzichtbar, dass Sie bei Ihren Zahnbehandlungen bewusst auf Qualität setzen.

Falls private Investitionen auf Sie zukommen, werden Sie vor der Behandlung detailliert aufgeklärt. Wir legen größten Wert auf eine ehrliche und offene Kommunikation.

Und damit diese Qualität auch bezahlbar bleibt, bieten wir Ihnen mit unserem Factoring-Partner ein einfaches und flexibles Finanzierungsmodell an – sogar ohne zusätzliche Kosten durch Zinsen oder Gebühren. Wir helfen bei den Formalitäten zu der lohnenden Investition in die eigene Gesundheit. Sprechen Sie uns gerne an.


Sie haben Fragen zu Finanzierungsangebote für medizinische Behandlungen, Teilzahlungen Ihrer Arztrechnung, Zahlungsvorgängen im Rahmen des medizinischen Abrechnungssystems oder Erstattungen?

02151 61660-70

oder

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Unsere Ansprechpartner von MCC stehen Ihnen während der Bürozeiten wochentags von 8.00 bis 18.00 Uhr zur Verfügung.


SPAREN BEI DER ZAHNBEHANDLUNG!

 

Wir wissen, dass die Zuzahlungen, die Sie für eine zeitgemäße medizinische und zahnmedizinische Versorgung leisten müssen, hoch sein können. Das Missverhältnis zwischen den modernen und ästhetischen Möglichkeiten der Zahnmedizin und dem, was die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen bereit sind zu bezahlen, wird immer größer.

Wussten Sie, dass Sie die entstehenden Kosten steuerlich absetzen können?

Sie können Aufwendungen für die Gesundheit steuerlich absetzen, wenn sie Sie unzumutbar belasten. Ob eine gesundheitliche Rechnung eine unzumutbare Belastung darstellt, wird anhand des prozentualen Anteils der Behandlungskosten an Ihrem Jahreseinkommen gemessen. Zusätzlich steigt die Grenze zur Unzumutbarkeit mit steigendem Jahreseinkommen und wird beeinflusst durch die Kinderanzahl und den Familienstatus. Auch Zuzahlungen für Medikamente, Fahrtkosten zum Zahnarzt oder andere Heilmaßnahmen können berücksichtigt und in der Steuererklärung angegeben werden.
Doch nicht nur Zahnarztkosten, sondern auch andere Krankheitskosten (Brille, Massage, Akkupunktur, Rollstuhl, Hörgerät, Schuheinlagen, Medikamente) gehören zu den Aufwendungen für gesundheitliche außergewöhnliche Leistungen. Alle diese Krankheitskosten können addiert und in der Steuererklärung angegeben werden.

Ihr kompetenter Ansprechpartner ist Ihr Steuerberater!

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Die Bündelung zahnmedizinischer Fachkompetenz unter einem Dach.
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