KORRESPONDENZ
// Wir übernehmen gerne die nötige Bürokratie
Unser speziell geschultes Team der Korrespondenzabteilung kümmert sich individuell und persönlich um alle Rückfragen rund um Ihre Bürokratie. Wir verstehen das Fachchinesisch der Versicherungen und übersetzen es Ihne gerne in verständlicher Art und Weise.
Bei allen Fragen rund um Heil- und Kostenpläne, Rückfragen von Versicherungen, Zusatzversicherungen oder Rechnungen - wir helfen Ihnen gerne weiter.
Sie haben Fragen zu Finanzierungsangebote für medizinische Behandlungen, Teilzahlungen Ihrer Arztrechnung, Zahlungsvorgängen im Rahmen des medizinischen Abrechnungssystems oder Erstattungen?
02151 61660-70
oder
service@carecapital.de
Unsere Ansprechpartner von MCC stehen Ihnen während der Bürozeiten wochentags von 8.00 bis 18.00 Uhr zur Verfügung.
DER HEIL- UND KOSTENPLAN ERKLÄRT...
Abschnitt I: Befund / Behandlungsplan
Dieser Teil des Heil- und Kostenplans zeigt ein Zahnschema, in das der zahnmedizinische Befund (Zeile B), die Regelversorgung (Zeile R) und die eigentliche Therapieplanung (Zeile TP) eingetragen werden. Zur Beschreibung werden bestimmte Kürzel verwendet. Diese werden auf der rechten Seite unter „Erläuterungen“ erklärt. Die für den jeweiligen zahnmedizinischen Befund geltende Regelversorgung wird immer eingetragen, unabhängig davon, welche Art von Zahnersatz tatsächlich eingesetzt werden soll. Zusätzliche oder andere Leistungen als die Regelversorgung werden in die Zeile TP zusätzlich eingetragen.
Abschnitt II: Befunde für Festzuschüsse
Dieser Abschnitt stellt die Grundlage für die Berechnung der Festzuschüsse durch die Krankenkasse dar. Hier stehen alle Befund-Nummern, die gemäß den Festzuschuss-Richtlinien für die geplante Behandlung ausschlaggebend sind.
Abschnitt III: Kostenplanung
Hier erhalten Sie einen Überblick über die voraussichtlichen Behandlungskosten. Sie setzen sich aus dem zahnärztlichen Honorar und den Material- und Laborkosten zusammen. "Kassenleistungen" werden nach dem sog. "Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen" (BEMA) abgerechnet, für die Abrechnung von Privatleistungen ist die "Gebührenordnung für Zahnärzte" (GOZ) maßgeblich. Sind Privatleistungen vorgesehen, erhalten Sie zusätzlich eine ausführliche Kostenaufstellung.
Abschnitt IV: Zuschussfestsetzung
Hier trägt die Krankenkasse alle Festzuschussbeträge ein und vermerkt, ob und in welcher Höhe ein Bonusanspruch zusteht.
Nach Bewilligung der Festzuschüsse kommt der Heil- und Kostenplan zurück, und die Behandlung kann beginnen. Die Zusage der Krankenkasse ist ein halbes Jahr gültig, innerhalb dieser Zeit muss der Zahnersatz eingegliedert sein.
Abschnitt V: Rechnungsbeträge
Nach Abschluss der Behandlung stehen hier die tatsächlich angefallenen Kosten, den Gesamtzuschuss der Krankenkasse und den verbleibenden Versichertenanteil ein. Zudem steht hier das Datum, wann der Zahnersatz eingegliedert wurde sowie der Herstellungsort bzw. das Herstellungsland des Zahnersatzes. Anschließend bestätigen wir mit Datum und Unterschrift, dass der Zahnersatz in der vorgesehenen Weise eingegliedert wurde. Diese Angaben dienen der Abrechnung der Festzuschüsse mit der Krankenkasse. Sie erhalten anschließend eine Rechnung über seinen Eigenanteil.